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Pferd kaufen: TÜV / Ankaufsuntersuchung machen lassen

Wer ein Pferd kaufen will, muss viel beachten. Das Pferd muss nicht nur zum Reiter passen, sondern sollte auch gesund sein. Was gesund für Sie heißt, hängt vom Einsatzzweck des Pferdes ab.

Suchen Sie in junges Pferd für den gehobenen Sport, sollte es topfit sein. Wollen Sie mit dem Pferd hauptsächlich ins Gelände gehen und nur ab und zu an einer kleinen Prüfung teilnehmen, können Sie kleinere Befunde in Kauf nehmen. Sie sollten allerdings wissen, was das Pferd hat und diese Erkrankung und Ihre Folgen mit einem Tierarzt Ihres Vertrauens besprechen. Gerade bei älteren Pferden, die schon erfolgreich im Sport gelaufen sind, ist meist eine Grunderkrankung da. Das muss nicht heißen, dass das Pferd auf das Altenteil muss. Bei mäßiger Belastung und schonendem Einsatz kann auch ein Pferd mit Spat oder Hufrolle noch viele Jahre problemlos geritten werden.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, sollten Sie vor dem Kauf einen TÜV oder eine Ankaufsuntersuchung machen lassen. Diese Untersuchung gibt es in zwei Versionen.

Die Standarduntersuchung, auch "Kleiner TÜV" genannt, beinhaltet:

Eine Untersuchung des Allgemeinzustands mit Abhören von Herz und Lunge, Kontrolle von Haut und Fell, sowie dem Feststellen von Temperatur, Puls und Atemfrequenz.

Danach wird das Pferd in Ruhe untersucht. Dabei kontrolliert der Tierarzt das Nervensystem, die Augen, das Atmungssystem, Herz, Maul und Kot auf Abweichungen von der Norm.

Das Vortraben ist Teil jeder AnkaufsuntersuchungAuch die Beine und der Rücken des Pferdes werden abgetastet. Zusätzlich muss das Pferd auf gerader Strecke und in einer engen Wendung vorgetrabt werden. Die Beine werden zum Abschluss noch einzeln gebeugt. Bei dieser Untersuchung und der Beugeprobe zeigt sich, ob das Pferd wirklich schmerzfrei läuft.

Bei dieser Gelegenheit wird das Pferd auch nach Belastung untersucht. Husten, Ausfluss, Atemgeräusche und Lahmheiten kommen ins Protokoll. Außerdem wird die Kondition des Pferdes anhand von Puls und Atemfrequenz nach der Belastung und fünf Minuten später geprüft.

Nach dieser Untersuchung ist klar, ob das Pferd offensichtlichen Krankheiten oder Schmerzen hat. Kennt man den Verkäufer und das Pferd nicht, ist es sinnvoll auch eine Blutprobe nehmen zu lassen und diese auf Schmerzmittel und andere Medikamente hin untersuchen zu lassen. Bei vielen Betrügern reicht schon die Androhung einer Blutuntersuchung, damit sie einen Rückzieher machen.

Beim so genannten "Großen TÜV" kommen zu der Standarduntersuchung noch Röntgenbilder hinzu. Üblich sind hier zehn Aufnahmen von den Beinen. Dabei werden Huf und Fessel jeweils aus zwei Blickwinkeln und an den Hinterbeinen die Sprunggelenke geröntgt. Auf Wunsch werden noch weitere Aufnahmen vom Knie, den Dornfortsätzen und den ohnehin schon geröntgten Gelenken gemacht.

Möglich sind auch endoskopische Untersuchungen, bei Hengsten Samenproben und Ultraschall-Untersuchungen. Bei Zuchttieren sollte das Blut auf Herpes-Viren hin untersucht werden.

Beim Standardsatz Röntgenbilder sollen vor allem Spat, Hufrollen-Veränderungen und Chips erkannt werden. Ist das Pferd im Rücken empfindlich, ist es sinnvoll die Dornfortsätze mit zu röntgen. Dabei wird eine Neigung zu Kissing Spines sichtbar.

Die Röntgenbilder werden beurteilt und die Befunde anhand des so genannten Röntgenleitfadens in vier Klassen eingeteilt.

Klasse I bedeutet: Röntgenologisch ohne besondern Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden.

Klasse II steht für Befunde, die gering von der Norm abweichen und bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich sind.

Bekommt eine Pferd Röntgen Klasse III heißt dass, die Befunde weichen deutlich von der Norm ab, klinische Erscheinungen aber wenig wahrscheinlich sind.

Kritisch wird es bei Röntgen Klasse IV: Die Befunde weichen erheblich von der Norm ab und denen klinische Erscheinungen sind wahrscheinlich.

Diese Klassen sollen bei der Beurteilung eines Pferdes durch den Laien helfen. Es wird kaum ein Pferd geben, dass nicht irgendwo einen Befund der Klasse II bekommt. Meist sind auch Befunde der Klasse III zu finden. Das muss nicht unbedingt schlimm sein, sollte aber mit einem Tierarzt besprochen und in die Planung einbezogen werden.

Manchmal lassen sich Befunde auch nachbessern. Hat das Pferd an einem Bein zum Beispiel aufgrund eines Chips Klasse III bekommen, kann man den Chip entfernen lassen, bevor man das Pferd kauft. So wird das Risiko, dass der Chip Schäden verursacht vermieden.

Die Ankaufsuntersuchung kostet je nach Aufwand zwischen 100 und 1000 Euro. Wer die Kosten trägt ist Verhandlungssache. Häufig zahlt der Verkäufer die Standarduntersuchung und der Käufer kommt für alles Weitere auf.

Bei der Wahl des Tierarztes ist wichtig, dass er die Haftung für falsche Ergebnisse bei der Ankaufsuntersuchung nicht ausschließt. Außerdem sollte es ein Pferdespezialist sein, der solche Untersuchungen häufiger durchführt. Die Ergebnisse sollten in einem ordentlichen Protokoll niedergeschrieben werden, dem auch Kopien der Röntgenbilder beiliegen. So haben Käufer und Verkäufer Beweise für den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Untersuchung. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

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Guten tag, meine name ist Peter Doorgeest aus Holland. Ich habe ein
pferd gegauft(3 jahre und unbelehrd) in Deutschalnd mit
rontchenologische papiere und darein stand das das pferd ok sein
sollen. Da ich das pferd fur die sport benutsen wollen habe ich die
rontchen bilder bei mein eigenen tierarts zum beurteilung gebracht.
Er kam zu ein anderes resultat wie die kliniek die das pferd zum
ersten mahl beobachtet hat. Die uskunft meines tierarts war das das
pferd jetze ohne belastung shon so fiel mangel hat im gelenk, da es
nach belastung allerdinht besser wurde.
Ich habe der verkaufer innerhalb von 24 stunden hieruber informiert.
Ich wolte gern die kauf zuruck drehen. Er wolte hiervon nichts wissen,
eben mein vorslag een 3te specialist nach die rontchen bilder
beobachten zu lassen und die auskunft bindend zu machen, wolte er
nichts von wissen.
Kunnen sie mir helfen, da ich die gezetse in Deutschland nicht kenne,
ob ich die kauf zuruckdrehen kan.
Ich hoffe auf ein mail mit ein auflosung. Mit grusse, Peter Doorgeest
[Peter Doorgeest | 05.11.2006]

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Hallo ich ein ähnliches problem wie hier schon geschildert. ich habe
mir vor 1,8 jahren ein junges pferd gekauft und hatte zu dieser zeit
kaum ahnung von den gesundheitlichen dingen. heute wurde festgestellt,
dass mein 4 jähriger trakehner hufrollenentzündung hat. ich habe
damals eine ankaufsuntersuchung gemacht die auch bestandteil meines
kaufvertrags war. zufällig sind die beiden Bilder auf denen die
Hufrolle erkennbar ist sehr dunkel mein tierarzt und auch mein trainer
haben die sich angeschaut und gesagt dass man da abber das problem
schon erkennt. in meinem tüv ist dies auch erwähnt aber als geringer
schaden ohne auswirkung beschrieben.kann ich auch nach dieser zeit
noch was erreichen? mfg josi
[josefin | 11.03.2007]

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Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, wer die Aku bezahlt wenn sie
positiv ausfällt, in diesem Fall das das Pferd nicht gesund ist und
daher der Kaufvertrag nicht stattfindet?
[Nicole | 27.11.2007]

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Hallo!
Ihr müsst nochmal im Internet schauen, aber soweit ich weiss, ist es
möglich ein Pferd innerhalb von
2 1/2 Jahren wieder zurückzugeben. Es kommt natürlich darauf an, ob
die "Reklamationsgründe" zur Zeit des Kaufs schon bestanden (ob
festgestellt oder nicht spielt KEINE Rolle, der Verkäufer MUSS das
Pferd zurücknehmen, stand mal vor 5 Jahren in 'ner Cavallo oder Reiter
Revue).
Na dann, viel Erfolg!
[Raffaela | 27.03.2008]

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Hallo,
das mit der Rückgabe ist von diversen Faktoren abhängig. Generell
sollte man so etwas im Kaufvertrag festhalten, da die
Rückgabemöglichkeit u.a. davon abhängt, ob man von privat oder vom
Händler gekauft hat, Händler müssen von Gesetzes wegen 1 Jahr Garantie
auf einen gebrauchten Gegenstand geben (hierzu zählen auch ältere
Pferde!) und bei Neuwaren (hierzu würde man i.d.R. ein Fohlen zählen)
2 Jahre. Eine Rückgabe innerhalb von 2,5 Jahren ist aber nur in
absoluten Ausnahmefällen denkbar, bspw. wenn der Käufer beweisen kann,
dass er beim Kauf arglistig getäuscht wurde.
[Joe Montrago | 29.07.2008]

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