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Pferd kaufen: TÜV / Ankaufsuntersuchung machen lassen

Wer ein Pferd kaufen will, muss viel beachten. Das Pferd muss nicht nur zum Reiter passen, sondern sollte auch gesund sein. Was gesund für Sie heißt, hängt vom Einsatzzweck des Pferdes ab.

Suchen Sie in junges Pferd für den gehobenen Sport, sollte es topfit sein. Wollen Sie mit dem Pferd hauptsächlich ins Gelände gehen und nur ab und zu an einer kleinen Prüfung teilnehmen, können Sie kleinere Befunde in Kauf nehmen.

Sie sollten allerdings wissen, was das Pferd hat und diese Erkrankung und Ihre Folgen mit einem Tierarzt Ihres Vertrauens besprechen. Gerade bei älteren Pferden, die schon erfolgreich im Sport gelaufen sind, ist meist eine Grunderkrankung da. Das muss nicht heißen, dass das Pferd auf das Altenteil muss.

Bei mäßiger Belastung und schonendem Einsatz kann auch ein Pferd mit Spat oder Hufrolle noch viele Jahre problemlos geritten werden.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, sollten Sie vor dem Kauf einen TÜV oder eine Ankaufsuntersuchung machen lassen. Diese Untersuchung gibt es in zwei Versionen.

Die Standarduntersuchung, auch "Kleiner TÜV" genannt, beinhaltet:

Eine Untersuchung des Allgemeinzustands mit Abhören von Herz und Lunge, Kontrolle von Haut und Fell, sowie dem Feststellen von Temperatur, Puls und Atemfrequenz.

Danach wird das Pferd in Ruhe untersucht. Dabei kontrolliert der Tierarzt das Nervensystem, die Augen, das Atmungssystem, Herz, Maul und Kot auf Abweichungen von der Norm.

Das Vortraben ist Teil jeder AnkaufsuntersuchungAuch die Beine und der Rücken des Pferdes werden abgetastet. Zusätzlich muss das Pferd auf gerader Strecke und in einer engen Wendung vorgetrabt werden. Die Beine werden zum Abschluss noch einzeln gebeugt. Bei dieser Untersuchung und der Beugeprobe zeigt sich, ob das Pferd wirklich schmerzfrei läuft.

Bei dieser Gelegenheit wird das Pferd auch nach Belastung untersucht. Husten, Ausfluss, Atemgeräusche und Lahmheiten kommen ins Protokoll. Außerdem wird die Kondition des Pferdes anhand von Puls und Atemfrequenz nach der Belastung und fünf Minuten später geprüft.

Nach dieser Untersuchung ist klar, ob das Pferd offensichtlichen Krankheiten oder Schmerzen hat. Kennt man den Verkäufer und das Pferd nicht, ist es sinnvoll auch eine Blutprobe nehmen zu lassen und diese auf Schmerzmittel und andere Medikamente hin untersuchen zu lassen. Bei vielen Betrügern reicht schon die Androhung einer Blutuntersuchung, damit sie einen Rückzieher machen.

Beim so genannten "Großen TÜV" kommen zu der Standarduntersuchung noch Röntgenbilder hinzu. Üblich sind hier zehn Aufnahmen von den Beinen. Dabei werden Huf und Fessel jeweils aus zwei Blickwinkeln und an den Hinterbeinen die Sprunggelenke geröntgt. Auf Wunsch werden noch weitere Aufnahmen vom Knie, den Dornfortsätzen und den ohnehin schon geröntgten Gelenken gemacht.

Möglich sind auch endoskopische Untersuchungen, bei Hengsten Samenproben und Ultraschall-Untersuchungen. Bei Zuchttieren sollte das Blut auf Herpes-Viren hin untersucht werden.

Beim Standardsatz Röntgenbilder sollen vor allem Spat, Hufrollen-Veränderungen und Chips erkannt werden. Ist das Pferd im Rücken empfindlich, ist es sinnvoll die Dornfortsätze mit zu röntgen. Dabei wird eine Neigung zu Kissing Spines sichtbar.

Die Röntgenbilder werden beurteilt und die Befunde anhand des so genannten Röntgenleitfadens in vier Klassen eingeteilt.

Klasse I bedeutet: Röntgenologisch ohne besondern Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden.

Klasse II steht für Befunde, die gering von der Norm abweichen und bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich sind.

Bekommt eine Pferd Röntgen Klasse III heißt dass, die Befunde weichen deutlich von der Norm ab, klinische Erscheinungen aber wenig wahrscheinlich sind.

Kritisch wird es bei Röntgen Klasse IV: Die Befunde weichen erheblich von der Norm ab und denen klinische Erscheinungen sind wahrscheinlich.

Diese Klassen sollen bei der Beurteilung eines Pferdes durch den Laien helfen. Es wird kaum ein Pferd geben, dass nicht irgendwo einen Befund der Klasse II bekommt. Meist sind auch Befunde der Klasse III zu finden. Das muss nicht unbedingt schlimm sein, sollte aber mit einem Tierarzt besprochen und in die Planung einbezogen werden.

Manchmal lassen sich Befunde auch nachbessern. Hat das Pferd an einem Bein zum Beispiel aufgrund eines Chips Klasse III bekommen, kann man den Chip entfernen lassen, bevor man das Pferd kauft. So wird das Risiko, dass der Chip Schäden verursacht vermieden.

Die Ankaufsuntersuchung kostet je nach Aufwand zwischen 100 und 1000 Euro. Wer die Kosten trägt ist Verhandlungssache. Häufig zahlt der Verkäufer die Standarduntersuchung und der Käufer kommt für alles Weitere auf.

Bei der Wahl des Tierarztes ist wichtig, dass er die Haftung für falsche Ergebnisse bei der Ankaufsuntersuchung nicht ausschließt. Außerdem sollte es ein Pferdespezialist sein, der solche Untersuchungen häufiger durchführt. Die Ergebnisse sollten in einem ordentlichen Protokoll niedergeschrieben werden, dem auch Kopien der Röntgenbilder beiliegen. So haben Käufer und Verkäufer Beweise für den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Untersuchung. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

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Aktualisiert am: 15.03.2012

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Vielen Dank für diese ausführliche Erläuterung!
[Caro | 05.03.2012]
Antworten


obB steht für "ohne besonderen Befund" - das Heißt das Pferd hat keine
Auffälligkeiten die auf eine Erkrankung hinweisen könnten.
[Franziska (tipps-zumpferd.de) | 30.10.2010]
Antworten


Hallo,
ich habe ein Pferd gekauft und im Untersuchungsprotokel steht immer
wieder "obB", was bedeutet das?
Liebe grüße Melina
[Melina | 30.10.2010]
Antworten


ich habe ein Fohlen gekauft mit AKU und habe die Popokarte gezogen die
AKU war falsch jetzt steht fest das das Fohlen einen Nabelbruch hat
und der Tierarzt sagt nicht mein Problem das ist das Problem des
Verkäufers er sitzt in Holland nun gehen die Kosten Los wer hat dies
auch erfahren ?
Friesian4com ist der Verkäufer er weigert sich in allem !
[BAbsi | 18.03.2010]
Antworten


Hallo Marion,
einen großen vernarbten Satteldruck sollte der Tierarzt bei der
Ankaufsuntersuchung gesehen und notiert haben. Ansojsten würde ich auf
jedenfall den Zustand des Pferdes dokumentieren und mit dem Verkäufer
verhandeln da du ja 2 Jahr "Gewährleistung" auf das Pferd hast wenn es
sich um einen gewerblich Händler handelt. Eventuell könnt ihr eine
Lösung finden, etwa Kostenübernahme oder umtausch des Pferdes.
Wegen den Eigentum: Der Pferdepass ist kein Eigentumsnachweis, das ist
normalerweise entweder das Papier des Pferdes, eine Eigentumsurkunde
oder falls das Pferd keine Papiere hat der Kaufvertrag.
[Franziska (www.tipps-zum-pferd.de) | 02.01.2009]
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