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Pferd kaufen: TÜV / Ankaufsuntersuchung machen lassen

Wer ein Pferd kaufen will, muss viel beachten. Das Pferd muss nicht nur zum Reiter passen, sondern sollte auch gesund sein. Was gesund für Sie heißt, hängt vom Einsatzzweck des Pferdes ab.

Suchen Sie in junges Pferd für den gehobenen Sport, sollte es topfit sein. Wollen Sie mit dem Pferd hauptsächlich ins Gelände gehen und nur ab und zu an einer kleinen Prüfung teilnehmen, können Sie kleinere Befunde in Kauf nehmen. Sie sollten allerdings wissen, was das Pferd hat und diese Erkrankung und Ihre Folgen mit einem Tierarzt Ihres Vertrauens besprechen. Gerade bei älteren Pferden, die schon erfolgreich im Sport gelaufen sind, ist meist eine Grunderkrankung da. Das muss nicht heißen, dass das Pferd auf das Altenteil muss. Bei mäßiger Belastung und schonendem Einsatz kann auch ein Pferd mit Spat oder Hufrolle noch viele Jahre problemlos geritten werden.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, sollten Sie vor dem Kauf einen TÜV oder eine Ankaufsuntersuchung machen lassen. Diese Untersuchung gibt es in zwei Versionen.

Die Standarduntersuchung, auch "Kleiner TÜV" genannt, beinhaltet:

Eine Untersuchung des Allgemeinzustands mit Abhören von Herz und Lunge, Kontrolle von Haut und Fell, sowie dem Feststellen von Temperatur, Puls und Atemfrequenz.

Danach wird das Pferd in Ruhe untersucht. Dabei kontrolliert der Tierarzt das Nervensystem, die Augen, das Atmungssystem, Herz, Maul und Kot auf Abweichungen von der Norm.

Das Vortraben ist Teil jeder AnkaufsuntersuchungAuch die Beine und der Rücken des Pferdes werden abgetastet. Zusätzlich muss das Pferd auf gerader Strecke und in einer engen Wendung vorgetrabt werden. Die Beine werden zum Abschluss noch einzeln gebeugt. Bei dieser Untersuchung und der Beugeprobe zeigt sich, ob das Pferd wirklich schmerzfrei läuft.

Bei dieser Gelegenheit wird das Pferd auch nach Belastung untersucht. Husten, Ausfluss, Atemgeräusche und Lahmheiten kommen ins Protokoll. Außerdem wird die Kondition des Pferdes anhand von Puls und Atemfrequenz nach der Belastung und fünf Minuten später geprüft.

Nach dieser Untersuchung ist klar, ob das Pferd offensichtlichen Krankheiten oder Schmerzen hat. Kennt man den Verkäufer und das Pferd nicht, ist es sinnvoll auch eine Blutprobe nehmen zu lassen und diese auf Schmerzmittel und andere Medikamente hin untersuchen zu lassen. Bei vielen Betrügern reicht schon die Androhung einer Blutuntersuchung, damit sie einen Rückzieher machen.

Beim so genannten "Großen TÜV" kommen zu der Standarduntersuchung noch Röntgenbilder hinzu. Üblich sind hier zehn Aufnahmen von den Beinen. Dabei werden Huf und Fessel jeweils aus zwei Blickwinkeln und an den Hinterbeinen die Sprunggelenke geröntgt. Auf Wunsch werden noch weitere Aufnahmen vom Knie, den Dornfortsätzen und den ohnehin schon geröntgten Gelenken gemacht.

Möglich sind auch endoskopische Untersuchungen, bei Hengsten Samenproben und Ultraschall-Untersuchungen. Bei Zuchttieren sollte das Blut auf Herpes-Viren hin untersucht werden.

Beim Standardsatz Röntgenbilder sollen vor allem Spat, Hufrollen-Veränderungen und Chips erkannt werden. Ist das Pferd im Rücken empfindlich, ist es sinnvoll die Dornfortsätze mit zu röntgen. Dabei wird eine Neigung zu Kissing Spines sichtbar.

Die Röntgenbilder werden beurteilt und die Befunde anhand des so genannten Röntgenleitfadens in vier Klassen eingeteilt.

Klasse I bedeutet: Röntgenologisch ohne besondern Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden.

Klasse II steht für Befunde, die gering von der Norm abweichen und bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich sind.

Bekommt eine Pferd Röntgen Klasse III heißt dass, die Befunde weichen deutlich von der Norm ab, klinische Erscheinungen aber wenig wahrscheinlich sind.

Kritisch wird es bei Röntgen Klasse IV: Die Befunde weichen erheblich von der Norm ab und denen klinische Erscheinungen sind wahrscheinlich.

Diese Klassen sollen bei der Beurteilung eines Pferdes durch den Laien helfen. Es wird kaum ein Pferd geben, dass nicht irgendwo einen Befund der Klasse II bekommt. Meist sind auch Befunde der Klasse III zu finden. Das muss nicht unbedingt schlimm sein, sollte aber mit einem Tierarzt besprochen und in die Planung einbezogen werden.

Manchmal lassen sich Befunde auch nachbessern. Hat das Pferd an einem Bein zum Beispiel aufgrund eines Chips Klasse III bekommen, kann man den Chip entfernen lassen, bevor man das Pferd kauft. So wird das Risiko, dass der Chip Schäden verursacht vermieden.

Die Ankaufsuntersuchung kostet je nach Aufwand zwischen 100 und 1000 Euro. Wer die Kosten trägt ist Verhandlungssache. Häufig zahlt der Verkäufer die Standarduntersuchung und der Käufer kommt für alles Weitere auf.

Bei der Wahl des Tierarztes ist wichtig, dass er die Haftung für falsche Ergebnisse bei der Ankaufsuntersuchung nicht ausschließt. Außerdem sollte es ein Pferdespezialist sein, der solche Untersuchungen häufiger durchführt. Die Ergebnisse sollten in einem ordentlichen Protokoll niedergeschrieben werden, dem auch Kopien der Röntgenbilder beiliegen. So haben Käufer und Verkäufer Beweise für den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Untersuchung. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

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Aktualisiert am: 04.10.2005

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Kommentare 0 bis 5 von 10 Kommentaren   |< < >> >|

obB steht für "ohne besonderen Befund" - das Heißt das Pferd hat keine
Auffälligkeiten die auf eine Erkrankung hinweisen könnten.
[Franziska (tipps-zumpferd.de) | 30.10.2010]
Antworten


Hallo,
ich habe ein Pferd gekauft und im Untersuchungsprotokel steht immer
wieder "obB", was bedeutet das?
Liebe grüße Melina
[Melina | 30.10.2010]
Antworten


ich habe ein Fohlen gekauft mit AKU und habe die Popokarte gezogen die
AKU war falsch jetzt steht fest das das Fohlen einen Nabelbruch hat
und der Tierarzt sagt nicht mein Problem das ist das Problem des
Verkäufers er sitzt in Holland nun gehen die Kosten Los wer hat dies
auch erfahren ?
Friesian4com ist der Verkäufer er weigert sich in allem !
[BAbsi | 18.03.2010]
Antworten


Hallo Marion,
einen großen vernarbten Satteldruck sollte der Tierarzt bei der
Ankaufsuntersuchung gesehen und notiert haben. Ansojsten würde ich auf
jedenfall den Zustand des Pferdes dokumentieren und mit dem Verkäufer
verhandeln da du ja 2 Jahr "Gewährleistung" auf das Pferd hast wenn es
sich um einen gewerblich Händler handelt. Eventuell könnt ihr eine
Lösung finden, etwa Kostenübernahme oder umtausch des Pferdes.
Wegen den Eigentum: Der Pferdepass ist kein Eigentumsnachweis, das ist
normalerweise entweder das Papier des Pferdes, eine Eigentumsurkunde
oder falls das Pferd keine Papiere hat der Kaufvertrag.
[Franziska (www.tipps-zum-pferd.de) | 02.01.2009]
Antworten


hallo,
habe mir vor 3 wochen eine gescherrte Norwegerstute gekauft sie hatte
einen dicke Platte am Widerrist was sich als "ÄLTEREN" vernarbten
Satteldruck heraussstellte beim Kauf habe ich es nicht bemerkt (eben
weil alles gescherrt war viel mir das garnicht auf. und ich habe auch
nicht auf dem WIEDERRIST GESCHAUT) ich habe es erst 3 Tage später
gesehen und dachte mir naja wenn's zu ist, ist es kein PROBLEM
Jetzt hat sich in den letzten Tagen durchs reiten und bewegen diese
dicke Hautplatte gelöst:eek: und shit siehe an, es näßt und sieht icht
gut aus ich kann die süße immer noch nicht reiten in den nächsten 2-3
Monaten.
aber das ist nicht das Thema. sondern die anfallenden Tierarztkosten
Bei der Ankausuntersuchung wurde mir diesbezügl. nichts gesagt. auch
der Tierarzt hat keinen Vermerk in den
Ankaufsbericht[/U][/COLOR][/SIZE] eingetragen sondern unter der Rubrik
HAUT &HAAR alles O.B.
Das ist doch so nicht richtig ODER, das hätte er doch bemerken müssen-
zum mal diese Platte evtl doch auch in den Eqidenpass vermerkt werden
müssen ODER? (Den habe ich näml im gleichen zusammenhang ausstellen
lassen, da mußte er das Pferd zeichnen.)
Wie soll ich weiter vogehen. kann ich vom Tierarzt die anfallenden
Tierarztkosten :nicken:einforderen? oder Vom Verkäufer?Hätte der
Tierarzt mir das nicht sagen müssen? zumal er mich ja noch extra
gefragt hatte, für welchen Zweck ich die Stute haben möchte und ich
sagte zum Freizeitreiten.
Ich habe einen Sattel von dort mitbekommen den ich aber nur einmal
benutz habe, weil der gerutscht ist jetzt vor 3 tagen kam ein
satteverkäufer vom "XXXXXX" habe einen neuen Sattel mit EXTRA schöner
weiten "Kammer" für Norweger und als ich sie dann geriten bin, ging
durch die Bewegung wohl auch noch die alte Satteldruck-Platte ab. es
deutet sich aber jetzt schon 3 Tage vorher an, das sie das löst. Meine
Frage eben ist jetzt nur, kann ich den Tierartzt oder den Händler für
die Kosten haftbar machen, wenn ja brauche ich einen Rechtschutz? Oder
reicht das wenn MEIN eigener Tierarzt mir den Sachverhalt bestätigt,
das die ein "Alter Satteldruck " ist und ich wende mich dann an den
Arzt der die Ankaufsuntersuchung durchgeführt hat . mit dem Hinweis
bitte um KOSTENERSTATTUNG sonst "Rechtsnwalt!" Oder wie geht man da
vor?
Oder ist es besser den Mund zu halten ud Pferdebehandlungskosten zu
tragen.
Danke für eure Tipps.:nicken:
Kann der Händler sagen Ok KOsten erstatten wir ncht aber wir nehmen
das Pferd dann halt zurück?
Ich habe nur einen Kaufvertrag der Eqidenpass wurde erst beantragt.
D.h ich habe aber keine Eigentumsurkunde bin ich trotzdem Eigentümmer?
[Marion | 01.01.2009]
Antworten


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